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FORMULARE

Word- und PDF-Vorlagen

 

Es wird darauf hingewiesen, dass alle Angaben trotz sorgfältiger Bearbeitung ohne Gewähr erfolgen und eine Haftung des Betreibers ausgeschlossen ist.​ Die auf dieser Seite angeführten Vorlagen dienen allein der Illustration und können eine rechtskundige Beratung im Einzelfall nicht ersetzen.

 

Steuer

Einkommensteuererklärung 2011_E1

Einkommensteuererklärung 2011_E1a

Einkommensteuererklärung 2011_E1b

Ratenzahlung FA

Lohnsteuer

Arbeitnehmerveranlagung 2011_L1

Umsatzsteuer

Umsatzsteuererklärung-2011_U1

Lohnverrechnung

einfaches Dienstzeugnis

Einvernehmliche Auflösung

Einvernehmliche Auflösung

Fristlose Entlassung

Kündigung Dienstgeber

Kündigung Dienstnehmer

Muster Angestelltendienstvertrag

vorzeitige Auflösung Lehrverhältnis

Mitarbeiter An- und Abmeldung

Anmeldung

Abmeldung

Mindestanmeldung

Die Meldungen sind an die Gebietskrankenkasse zu faxen.
Für Salzburg: Tel.-Nr.: 05 78 07 - 60     Fax-Nr.: 05 78 07 - 61

Als Meldefristen gelten bei Anmeldungen:  jede Person, die auf Grund ihrer Tätigkeit dem ASVG unterliegt, ist vom Dienstgeber bereits vor Arbeitsantritt zur Sozialversicherung anzumelden. Also auch geringfügig Beschäftigte, freie Dienstnehmer, fallweise Beschäftigte und Lehrling bei Abmeldungen: Die Abmeldung ist binnen sieben Tagen nach dem Ende der Pflichtversicherung vorzunehmen.

Sozialversicherung

SVA-Ratenansuchen

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