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Mitarbeiter An- und Abmeldung

Die Meldungen sind an die Gebietskrankenkasse zu faxen.
Für Salzburg: Tel.-Nr.: 05 78 07 - 60     Fax-Nr.: 05 78 07 - 61

Als Meldefristen gelten bei Anmeldungen:  jede Person, die auf Grund ihrer Tätigkeit dem ASVG unterliegt, ist vom Dienstgeber bereits vor Arbeitsantritt zur Sozialversicherung anzumelden. Also auch geringfügig Beschäftigte, freie Dienstnehmer, fallweise Beschäftigte und Lehrling bei Abmeldungen: Die Abmeldung ist binnen sieben Tagen nach dem Ende der Pflichtversicherung vorzunehmen.

 

 

 

Diese Seite ist nur über den direkten Link erreichbar - An- und Abmeldungsformulare finden Sie auch unter der Rubrik Formulare

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