
Nottebohm Christine
Selbständige Bilanzbuchhalterin gem. BibuG

FORMULARE
Word- und PDF-Vorlagen
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Steuer




Einkommensteuererklärung 2011_E1
Einkommensteuererklärung 2011_E1a
Einkommensteuererklärung 2011_E1b
Ratenzahlung FA
Lohnsteuer

Arbeitnehmerveranlagung 2011_L1
Umsatzsteuer

Umsatzsteuererklärung-2011_U1
Lohnverrechnung








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vorzeitige Auflösung Lehrverhältnis
Mitarbeiter An- und Abmeldung



Anmeldung
Abmeldung
Mindestanmeldung
Die Meldungen sind an die Gebietskrankenkasse zu faxen.
Für Salzburg: Tel.-Nr.: 05 78 07 - 60 Fax-Nr.: 05 78 07 - 61
Als Meldefristen gelten bei Anmeldungen: jede Person, die auf Grund ihrer Tätigkeit dem ASVG unterliegt, ist vom Dienstgeber bereits vor Arbeitsantritt zur Sozialversicherung anzumelden. Also auch geringfügig Beschäftigte, freie Dienstnehmer, fallweise Beschäftigte und Lehrling bei Abmeldungen: Die Abmeldung ist binnen sieben Tagen nach dem Ende der Pflichtversicherung vorzunehmen.
Sozialversicherung

SVA-Ratenansuchen