Nottebohm Christine
Selbständige Bilanzbuchhalterin gem. BibuG
FORMULARE
Word- und PDF-Vorlagen
Es wird darauf hingewiesen, dass alle Angaben trotz sorgfältiger Bearbeitung ohne Gewähr erfolgen und eine Haftung des Betreibers ausgeschlossen ist. Die auf dieser Seite angeführten Vorlagen dienen allein der Illustration und können eine rechtskundige Beratung im Einzelfall nicht ersetzen.
Steuer
Einkommensteuererklärung 2011_E1
Einkommensteuererklärung 2011_E1a
Einkommensteuererklärung 2011_E1b
Ratenzahlung FA
Lohnsteuer
Arbeitnehmerveranlagung 2011_L1
Umsatzsteuer
Umsatzsteuererklärung-2011_U1
Lohnverrechnung
einfaches Dienstzeugnis
Einvernehmliche Auflösung
Einvernehmliche Auflösung
Fristlose Entlassung
Kündigung Dienstgeber
Kündigung Dienstnehmer
Muster Angestelltendienstvertrag
vorzeitige Auflösung Lehrverhältnis
Mitarbeiter An- und Abmeldung
Anmeldung
Abmeldung
Mindestanmeldung
Die Meldungen sind an die Gebietskrankenkasse zu faxen.
Für Salzburg: Tel.-Nr.: 05 78 07 - 60 Fax-Nr.: 05 78 07 - 61
Als Meldefristen gelten bei Anmeldungen: jede Person, die auf Grund ihrer Tätigkeit dem ASVG unterliegt, ist vom Dienstgeber bereits vor Arbeitsantritt zur Sozialversicherung anzumelden. Also auch geringfügig Beschäftigte, freie Dienstnehmer, fallweise Beschäftigte und Lehrling bei Abmeldungen: Die Abmeldung ist binnen sieben Tagen nach dem Ende der Pflichtversicherung vorzunehmen.
Sozialversicherung
SVA-Ratenansuchen