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Sollten Sie eine An- oder Abmeldung haben folgen Sie bitte folgende Links: (pdf reader download)

Anmeldung.pdf

Abmeldung.pdf

Mindestangabenanmeldung.pdf

Ich ersuche Sie Ihre Meldungen an die Gebietskrankenkasse zu faxen.
(Tel.-Nr.: 05 78 07 - 60     Fax-Nr.: 05 78 07 - 61).

Als Meldefristen gelten bei Anmeldungen:  jede Person, die auf Grund ihrer Tätigkeit dem ASVG unterliegt, ist vom Dienstgeber bereits vor Arbeitsantritt zur Sozialversicherung anzumelden. Also auch geringfügig Beschäftigte, freie Dienstnehmer, fallweise Beschäftigte und Lehrlinge

bei Abmeldungen: Die Abmeldung ist binnen sieben Tagen nach dem Ende der Pflichtversicherung vorzunehmen.

 

 

 

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