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Nottebohm Christine
Selbständige Bilanzbuchhalterin gem. BibuG
Sollten Sie eine An- oder Abmeldung haben folgen Sie bitte folgende Links: (pdf reader download)
Ich ersuche Sie Ihre Meldungen an die Gebietskrankenkasse zu faxen.
(Tel.-Nr.: 05 78 07 - 60 Fax-Nr.: 05 78 07 - 61).
Als Meldefristen gelten bei Anmeldungen: jede Person, die auf Grund ihrer Tätigkeit dem ASVG unterliegt, ist vom Dienstgeber bereits vor Arbeitsantritt zur Sozialversicherung anzumelden. Also auch geringfügig Beschäftigte, freie Dienstnehmer, fallweise Beschäftigte und Lehrlinge
bei Abmeldungen: Die Abmeldung ist binnen sieben Tagen nach dem Ende der Pflichtversicherung vorzunehmen.
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